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Einmalige Leistung für Heizkostennachzahlung: Antrag auf Hilfe stellen

28.10.2022

Sehr geehrte Mieterinnen und sehr geehrte Mieter,

auch ohne Anspruch auf Sozialleistungen können Sie für Ihre Heizkostenabrechnung Unterstützung beantragen, wenn das Einkommen für Nachzahlungen nicht ausreicht. Als einmaliger Bedarf können die Kosten voll oder teilweise erstattet werden. Der Antrag muss beim zuständigen Sozialleistungsträger (z. B. Jobcenter) in dem Monat gestellt werden, in dem die Zahlung fällig ist.

Ihr GeWoBa-Team