#nd

Informationen zum Wohngeld

20.09.2022

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

uns als Vermieter ist bewusst, dass die Kosten für die einfachen Dinge des täglichen Bedarfs, Kraftstoffe und Energie viele Haushalte schwer belasten.

Vielleicht besteht für Sie die Möglichkeit, diese Kostenbelastung etwas abzumildern. Die effektivste Maßnahme für jeden Einzelnen besteht zum einen beim Einsparen nicht dringend benötigter Energie. Die jeweiligen Hinweise dazu finden Sie in unserem Artikel vom 29.08.2022 - "Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung (Empfehlung)" hier.

Zum anderen besteht bei Ihnen gegebenenfalls auch der Anspruch auf Wohngeldzuschuss. Das Wohngeld ist eine Sozialleistung in Deutschland, die als Zuschuss zur Miete bezogen werden kann. Hierfür muss man allerdings selbst aktiv werden.

Das Wohngeld wird auf Antrag gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen und erfüllt sind.

Die Anträge für die Stadt Spremberg erhalten Sie z. B. im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg oder online 
und für die Stadt Welzow bzw. das Amt Döbern-Land auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße (hier).

Weitere Formulare bzw. Hilfen finden Sie auf unserer Homepage oder beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (hier).
 
Auf der genannten Internetseite des Ministeriums besteht die Möglichkeit - neben Informationen zur Beantragung und Berechnung von Wohngeld sowie deren rechtlichen Grundlagen - anhand eines Wohngeldrechners eine unverbindliche Probeberechnung durchzuführen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Spremberg
Sachgebiet Bürgerbüro und Personenstandswesen
Am Markt 1
03130 Spremberg
E-Mail: wohngeldbehoerde@stadt-spremberg.de bzw.

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
E-Mail: sozialamt@lkspn.de

Ihr GeWoBa-Team